Pixelpark AG

Presse


Pixelpark AG legt Aktien im Verhältnis 2:1 zusammen

Berlin, 16.10.2003

Pixelpark setzt Hauptversammlungsbeschluss um – Erster Handel der konvertierten Aktien am 23. Oktober 2003

Auf der Hauptversammlung der Pixelpark AG am 26. August 2003 wurde mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Pixelpark AG eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1 durchführt. Der Beschluss der Hauptversammlung wurde mit der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg am 10. Oktober 2003 wirksam. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste aus der Vergangenheit zu decken. Mit diesem Schritt wird die bilanzielle Struktur der Gesellschaft bereinigt und die Voraussetzungen für finanzielle Flexibilität und zukünftige Kapitalmaßnahmen geschaffen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird durch die Kapitalmaßnahme von EUR 20.113.232 auf EUR 10.056.616 halbiert. Während des Umstellungsprozesses bleibt die Pixelpark-Aktie ohne Einschränkung handelbar. Die Zusammenlegung der Aktien erfolgt vom 22. auf den 23. Oktober 2003.

Mit dieser vereinfachten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1 werden jeweils zwei Aktien der Pixelpark AG mit der bisherigen Internationalen Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) zu einer neuen Aktie der Pixelpark AG mit neuer ISIN zusammengelegt. Die Konvertierung wird nach Börsenschluss am 22. Oktober 2003 stattfinden. Die Zusammenlegung wahrt dabei die Interessen der Aktionäre an der Aufrechterhaltung ihrer Beteiligung, da der jeweilige Anteil an der Gesellschaft für die Aktionäre gleich bleibt. Im Einzelnen bedeutet das, dass jeder Aktionär von Pixelpark für je zwei Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie mit der bisherigen ISIN DE 000 514 350 7 eine neue konvertierte Stückaktie mit der neuen ISIN DE 000 126 225 1 erhält, die ebenfalls einen rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 hat. Soweit sich auf Grund der Zusammenlegung Aktienspitzen ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE 000 126 240 0) bemühen.

Die neuen konvertierten Aktien (ISIN DE 000 126 225 1) werden ab dem 23. Oktober 2003 gehandelt. Die Depotumstellung der Aktionäre wird von deren jeweiliger Depotbank betreut.

Die pflichtgemäße Bekanntmachung der Kapitalherabsetzung erfolgt am 17. Oktober 2003 im elektronischen Bundesanzeiger und in der Börsen-Zeitung. Aktionäre finden weitere Informationen unter www.pixelpark.com/ir im Bereich „Aktie“.

Download der Pressemitteilung (pdf, 64,88 KB)


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