Pixelpark AG legt Aktien im Verhältnis 2:1 zusammen
Berlin, 16.10.2003
Pixelpark setzt Hauptversammlungsbeschluss um – Erster Handel der konvertierten Aktien am 23. Oktober 2003
Auf der Hauptversammlung der Pixelpark AG am 26. August 2003 wurde mit großer Mehrheit beschlossen,
dass die Pixelpark AG eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1 durchführt. Der
Beschluss der Hauptversammlung wurde mit der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts
Berlin-Charlottenburg am 10. Oktober 2003 wirksam. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck,
Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste aus der Vergangenheit zu decken. Mit diesem
Schritt wird die bilanzielle Struktur der Gesellschaft bereinigt und die Voraussetzungen für
finanzielle Flexibilität und zukünftige Kapitalmaßnahmen geschaffen. Das Grundkapital der
Gesellschaft wird durch die Kapitalmaßnahme von EUR 20.113.232 auf EUR 10.056.616 halbiert. Während
des Umstellungsprozesses bleibt die Pixelpark-Aktie ohne Einschränkung handelbar. Die
Zusammenlegung der Aktien erfolgt vom 22. auf den 23. Oktober 2003.
Mit dieser vereinfachten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1 werden jeweils zwei Aktien der
Pixelpark AG mit der bisherigen Internationalen Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) zu einer
neuen Aktie der Pixelpark AG mit neuer ISIN zusammengelegt. Die Konvertierung wird nach
Börsenschluss am 22. Oktober 2003 stattfinden. Die Zusammenlegung wahrt dabei die Interessen der
Aktionäre an der Aufrechterhaltung ihrer Beteiligung, da der jeweilige Anteil an der Gesellschaft
für die Aktionäre gleich bleibt. Im Einzelnen bedeutet das, dass jeder Aktionär von Pixelpark für
je zwei Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie mit
der bisherigen ISIN DE 000 514 350 7 eine neue konvertierte Stückaktie mit der neuen ISIN DE 000
126 225 1 erhält, die ebenfalls einen rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 hat. Soweit
sich auf Grund der Zusammenlegung Aktienspitzen ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung
ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE 000 126 240 0) bemühen.
Die neuen konvertierten Aktien (ISIN DE 000 126 225 1) werden ab dem 23. Oktober 2003
gehandelt. Die Depotumstellung der Aktionäre wird von deren jeweiliger Depotbank betreut.
Die pflichtgemäße Bekanntmachung der Kapitalherabsetzung erfolgt am 17. Oktober 2003 im
elektronischen Bundesanzeiger und in der Börsen-Zeitung. Aktionäre finden weitere Informationen
unter www.pixelpark.com/ir im Bereich „Aktie“.