Jährliches Dokument 2009
Nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind Emittenten von Wertpapieren verpflichtet, der
Öffentlichkeit einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das Informationen enthält
oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorangegangenen 12 Monaten aufgrund bestimmter
Kapitalmarktvorschriften veröffentlicht hat.
Im Geschäftsjahr 2009 hat die Pixelpark AG die folgenden Informationen veröffentlicht:
Stimmrechtsmitteilungen 2009
Meldung nach § 26 WpHG vom 05.03.2009Meldung nach § 26 WpHG vom 29.10.2009
Meldung nach § 26 WpHG vom 29.10.2009
Meldung nach § 26 WpHG vom 29.10.2009
Meldung nach § 26 WpHG vom 23.11.2009
Meldung nach § 26 WpHG vom 18.12.2009
Geschäfts- und Quartalsberichte
Zwischenmitteilung zum dritten Quartal 2009Zwischenbericht zum ersten Halbjahr 2009
Zwischenmitteilung zum ersten Quartal 2009
Hinweis
Die Informationen, die im jährlichen Dokument 2009 enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell. Für den Fall, dass ein hier angegebener Link nicht mehr verfügbar oder funktionsfähig sein sollte, halten wir die Informationen auch in gedruckter Form für Sie bereit.