Berlin, 10.01.2008
Der Vorstand der Pixelpark AG gibt gemäß § 30 b Abs. 1 Nr. 2 WpHG bekannt:
Auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2007 (Genehmigtes
Kapital), eingetragen im Handelsregister am 09.07.2007, wurde durch Beschluss des Vorstands mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um EUR 3.320.000,00 auf EUR
37.197.810 durch Ausgabe von 3.320.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
Nennwert von 1,00 EUR je Aktie durchgeführt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am
25.10.2007 in das Handelsregister eingetragen. Das Genehmigte Kapital beträgt nach der Durchführung
der Kapitalerhöhung noch 12.630.137 EUR.
Der Vorstand der Pixelpark AG