Berlin, 10.01.2008
Der Vorstand der Pixelpark AG gibt gemäß § 30 b Abs. 1 Nr. 2 WpHG bekannt:
Auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2007 (Genehmigtes
Kapital), eingetragen im Handelsregister am 09.07.2007, wurde durch Beschluss des Vorstands mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen um EUR 658.863,00 auf EUR
33.877.810,00 durch Ausgabe von 658.863 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
Nennwert von 1,00 EUR je Aktie durchgeführt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am
24.08.2007 in das Handelsregister eingetragen. Das Genehmigte Kapital beträgt nach der Durchführung
der Kapitalerhöhung noch EUR 15.950.137,00.
Der Vorstand der Pixelpark AG