Verschmelzung der Elephant Seven AG auf die Pixelpark AG kann vollzogen werden
Berlin, 04.10.2007
Rechtsstreitigkeiten um den Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Elephant Seven AG und Beschlüsse der Hauptversammlung der Pixelpark AG beendet
Die Elephant Seven AG hat sich mit allen Klägern, die Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der
außerordentlichen Hauptversammlung 2007 der Elephant Seven AG über deren Verschmelzung auf die
Pixelpark AG erhoben haben, auf einen Vergleich geeinigt. Das Landgericht München I hat das
Zustandekommen des Vergleichs heute festgestellt. In dem Vergleich verpflichten sich die Kläger,
gegen Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten unverzüglich die Erledigung ihrer gegen den
Beschluss der Hauptversammlung der Elephant Seven AG vom 25. Juni 2007 erhobenen Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklagen zu erklären. Die Elephant Seven AG verpflichtet sich ebenfalls, unverzüglich die
Erledigung zu erklären. Die Einigung beendet sowohl das Klage- als auch das Freigabeverfahren, so
dass die Eintragung der Verschmelzung in das für die Elephant Seven AG zuständige Handelsregister
bei dem Amtsgericht München nun erfolgen kann.
Die Eintragung der Verschmelzung ist bei dem Amtsgericht München bereits beantragt.
Vor dem Hintergrund der von den Klägern geltend gemachten Rügen gegen die Verschmelzung wird
die Elephant Seven AG ihren Aktionären in Ergänzung zum veröffentlichten Verschmelzungsbericht
weitere Informationen über die Verschmelzung zur Verfügung stellen.
In dem Vergleich wurde gleichzeitig die Verpflichtung zur Erledigung der beiden, gegen die
Beschlüsse der Hauptversammlung der Pixelpark AG vom 28. Juni 2007 erhobenen Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklagen gegen Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Kläger vereinbart.