Pixelpark AG übernimmt Geschäftsbereich Systems der c.a.r.u.s. Information Technology AG und verkauft die ZLU - Zentrum für Logistik und Unternehmensplanung GmbH
Berlin, 04.01.2007
Der Vorstand der Pixelpark AG ("Pixelpark") hat heute beschlossen, den Geschäftsbereich Systems von
der c.a.r.u.s. Information Technology AG, Norderstedt, ("carus") zu erwerben. Zum Geschäftsbereich
Systems gehören die VVN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Norderstedt ("VVN"), die ihrerseits
75 % der Geschäftsanteile an der c.a.r.u.s. Information Technology GmbH Hannover ("carus Hannover")
hält, 51% der Geschäftsanteile an der c.a.r.u.s. Information Technology GmbH Berlin ("carus
Berlin"), sowie sämtliche materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände des Systemgeschäfts
mit Hard- und Software der carus sowie deren Tochtergesellschaften, insbesondere der c.a.r.u.s.
(IT) Norderstedt GmbH, c.a.r.u.s. (IT) München GmbH und c.a.r.u.s. (IT) Rhein-Main GmbH ("Assets").
Geschäftsgegenstand des Geschäftsbereichs sind Serviceleistungen für Systemintegration und
Systembetrieb. Der zu erwerbende Geschäftsbereich soll in den bestehenden Geschäftsbereich
Informationstechnologie der Pixelpark-Gruppe integriert werden. Der Kaufpreis für den
Geschäftsbereich Systems soll in einem noch zu bestimmenden Verhältnis in bar und gegen
Pixelpark-Aktien erbracht werden, wobei eine Bewertung der Aktien mit je EUR 1,50 zugrunde gelegt
wird. Weiterhin wurde beschlossen, 100% der Geschäftsanteile an der ZLU - Zentrum für Logistik und
Unternehmensplanung GmbH, Berlin, mit Wirkung zum 31. Dezember 2006 an carus zu verkaufen.
Der Vertragsentwurf sieht als aufschiebende Bedingung vor, dass der Aufsichtsrat von
Pixelpark und der Aufsichtsrat von carus der Transaktion zustimmen müssen. Zusätzlich steht der
Erwerb der Geschäftsanteile an der VVN und an der carus Berlin unter der aufschiebenden Bedingung,
dass die jeweiligen Minderheitsgesellschafter der carus Berlin und der carus Hannover einer
Änderung der Gesellschaftsverträge dieser Gesellschaften zustimmen. In Abhängigkeit vom Eintritt
dieser Bedingungen ist es möglich, dass die Transaktion insgesamt nicht durchgeführt wird oder
anstelle des gesamten Geschäftsbereichs Systems nur die Assets zusammen mit der VVN (und damit der
carus Hannover) oder nur die Assets ohne die Gesellschaftsanteile an VVN und carus Berlin erworben
werden.
Im Hinblick auf das öffentliche Übernahmeangebot der Gesellschaft an die Aktionäre der
Elephant Seven AG vom 2. Dezember 2006 werden entsprechend § 12 Abs. 3 Nr. 3 WpÜG folgende
zusätzliche Angaben gemacht:
Die Angebotsunterlage zur Übernahme der auf den Inhaber lautenden Stammaktien an der Elephant
Seven AG gegen Gewährung von 0,95 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) der
Pixelpark AG, Berlin, je zum Umtausch eingereichter Aktie der Elephant Seven AG vom 1. Dezember
2006, abrufbar auf der Internetseite www.pixelpark.com, wird wie folgt aktualisiert:
I.
Auf Seite A-16 der Angebotsunterlage unter "Zusammenfassung der Risikofaktoren", Unterpunkt
"Unternehmensspezifische Risiken" wird vor dem dritten Absatz (beginnend mit dem Satz "Das
operative Geschäft von Pixelpark ist geprägt von Projektgeschäften, deren Durchführung sich
teilweise über mehrere Monate erstrecken kann") folgender Absatz eingefügt:
"Der Vorstand von Pixelpark hat am 04. Januar 2007 beschlossen, den Geschäftsbereich Systems
der carus-Gruppe von c.a.r.u.s. Information Technology AG ("carus") zum Preis von EUR 12,675 Mio.
zu erwerben ("carus-Transaktion"). Der Erwerb erfolgt im Wege eines sog. Asset-Deals, also durch
Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern, und ist - neben den zuvor genannten Risiken der bisherigen
Akquisitionen, die auch auf diesen Erwerb zutreffen - mit zusätzlichen Risiken verbunden.
Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang folgende Risiken: Der zu erwerbende Geschäftsbereich
wurde bei carus erst kurzfristig gebildet und hat in der jetzt bestehenden Form noch nicht
langfristig zusammengearbeitet. Es besteht zusätzlich das Risiko, dass sich der zu erwerbende
Geschäftsbereich nicht friktionslos in den Geschäftsbereich Informationstechnologie der
Pixelpark-Gruppe integrieren lässt. Da es sich um eine besondere Gelegenheit zum Erwerb des
Geschäftsbereichs Systems handelte, stand nur eine begrenzte Zeit für die Prüfung der
wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken des Erwerbs (Due Diligence) zur Verfügung.
Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass mit dem zu erwerbenden Geschäftsbereich Systems
unentdeckte Verbindlichkeiten oder mehr oder andere Arbeitnehmer auf Grund zwingender gesetzlicher
Regelung übergehen, als im Vertragsentwurf vorgesehen. Ferner ist aufgrund der kurzen Prüf- und
Entscheidungsphase auch nicht auszuschließen, dass die erworbenen Aktivitäten keinen positiven und
nachhaltigen Ergebnisbeitrag liefern werden und deshalb der vereinbarte Kaufpreis im Nachhinein als
nicht gerechtfertigt erscheint. Der bisher vorliegende Vertragsentwurf sieht eine Reihe
aufschiebender Bedingungen vor, so etwa die Zustimmung von Vertragspartnern und Gläubigern der
jeweilig betroffenen Gesellschaften der carus-Gruppe sowie des Aufsichtsrats von Pixelpark und des
Aufsichtsrats von carus, so dass nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, dass die gesamte
carus-Transaktion tatsächlich durchgeführt werden wird. Zudem gibt es Minderheitsgesellschafter mit
starken Satzungsrechten bei den umsatz- und renditestarken Gesellschaften c.a.r.u.s. Information
Technology GmbH Hannover und c.a.r.u.s. Information Technology GmbH Berlin. Der Erwerb der
Gesellschaftsanteile an diesen Gesellschaften steht unter zusätzlichen aufschiebenden Bedingungen,
insbesondere dass die jeweiligen Minderheitsgesellschafter einer Änderung der Gesellschaftsverträge
dieser Gesellschaften zustimmen. Ein Risiko besteht auch darin, dass der zu erwerbende
Geschäftsbereich Systems in hohem Maße von einer Vertragsbeziehung mit IBM abhängig ist. Sollte
diese entfallen, könnte dies erhebliche negative Folgen für die Ertragskraft der Aktivitäten haben.
Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Gesellschaft auch ohne Berücksichtigung der
carus-Transaktion der Auffassung ist, dass das Geschäftskapital der Gesellschaft u.a. aufgrund der
Akquisitionstätigkeit nicht für die kommenden 12 Monate ausreichend ist, wenn nicht der Abschluss
einer mezzaninen Finanzierung über voraussichtlich TEUR 10.000 gelingt (siehe Seite A-86). Der
Abschluss dieser Finanzierung ist nach derzeitigem Stand noch nicht sicher."
II.
Auf Seite A-36 unter "Risikofaktoren", Unterpunkt "Unternehmensspezifische Risiken",
Unterunterpunkt "Risiken aus Akquisitionen" werden am Ende des Unterabschnitts vor der
Zwischenüberschrift "Projektfinanzierung; Unterjährige Schwankunden der Ergebnisse" folgende
Absätze angefügt:
"Der Vorstand von Pixelpark hat am 04. Januar 2007 beschlossen, den Geschäftsbereich Systems
der carus-Gruppe von c.a.r.u.s. Information Technology AG ("carus") zum Preis von EUR 12,675 Mio.
zu erwerben ("carus-Transaktion"). Der Erwerb erfolgt im Wege eines sog. Asset-Deals, also durch
Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern. Die carus-Transaktion ist ebenfalls mit den zuvor
genannten Risiken der bisherigen Akquisitionen behaftet. Hinzu kommen im Hinblick auf die
carus-Transaktion weitere besondere Risiken, zu denen insbesondere die folgenden zählen.
Der zu erwerbende Geschäftsbereich Systems wurde bei carus erst kurzfristig gebildet und hat
in der jetzt bestehenden Form noch nicht langfristig zusammengearbeitet. Zusätzlich zu dem Risiko
der Integration des zu erwerbenden Geschäftsbereichs in die Pixelpark-Gruppe besteht also das
Risiko, dass der zu erwerbende Geschäftsbereich selbst noch keine funktionierende Einheit
darstellt. Dies birgt nicht nur Risiken für die interne Integration, sondern auch für die Übernahme
des Kundenstamms, da auch die zu übernehmenden Kunden noch keine langfristigen Erfahrungen mit der
Geschäftseinheit sammeln konnten und daher nicht auszuschließen ist, dass ein überdurchschnittlich
starker Verlust an Kunden eintritt.
Da es sich um eine besondere Gelegenheit zum Erwerb des Geschäftsbereichs Systems handelte,
stand nur eine begrenzte Zeit für die Prüfung der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen
Risiken des Erwerbs (Due Diligence) zur Verfügung. Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass die
erworbenen Aktivitäten keinen so positiven und nachhaltigen Ergebnisbeitrag liefern werden, dass
der vereinbarte Kaufpreis im Nachhinein als gerechtfertigt erscheint. Insbesondere kann nicht
ausgeschlossen werden, dass Gläubiger der carus-Gruppe versuchen werden, auf die zu erwerbenden
Vermögensgegenstände zuzugreifen oder dass mit dem zu erwerbenden Geschäftsbereich unentdeckte
Verbindlichkeiten oder mehr oder andere Arbeitnehmer auf Grund zwingender gesetzlicher Regelung auf
Pixelpark übergehen, als im Vertragsentwurf vorgesehen. Pixelpark wird sich insoweit vertragliche
Garantien und Freistellungsansprüche zusichern lassen, es lässt sich aber nicht mit Sicherheit
ausschließen, dass zunächst Ansprüche von Dritten erfüllt werden müssen und Schwierigkeiten bei der
Durchsetzung der dadurch ausgelösten Gewährleistungsansprüche entstehen.
Der Entwurf des Einbringungs- und Kaufvertrages sieht eine Reihe aufschiebender Bedingungen
vor, ohne deren Eintritt die carus-Transaktion nicht zustande kommen und der Erwerb des
Geschäftsbereichs Systems - bestehend aus den Anteilen an der VVN Vermögensverwaltungsgesellschaft
mbH, Norderstedt ("VVN"), die ihrerseits 75 % der Geschäftsanteile an der c.a.r.u.s. Information
Technology GmbH Hannover ("carus Hannover") hält, 51% der Geschäftsanteile an der c.a.r.u.s.
Information Technology GmbH Berlin ("carus Berlin"), sowie sämtliche materiellen und immateriellen
Vermögensgegenstände des Systemgeschäfts mit Hard- und Software der carus sowie deren
Tochtergesellschaften, insbesondere der c.a.r.u.s. (IT) Norderstedt GmbH, c.a.r.u.s. (IT) München
GmbH und c.a.r.u.s. (IT) Rhein-Main GmbH ("Assets") - nicht vollzogen wird. Insbesondere steht die
Wirksamkeit des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Vertragspartnern und Gläubigern der
jeweils betroffenen Gesellschaften der carus-Gruppe sowie des Aufsichtsrats von Pixelpark und des
Aufsichtsrats von carus. Sollte eine dieser Zustimmungen nicht erteilt werden, wird die
carus-Transaktion daher nicht zustande kommen.
Bei den umsatz- und renditestarken Gesellschaften des zu erwerbenden Geschäftsbereichs, der
carus Hannover und der carus Berlin, gibt es Minderheitsgesellschafter mit Anteilen von 25 % bzw.
49 %, die über sehr starke Satzungsrechte verfügen, so dass die Gefahr besteht, dass Pixelpark
seine Geschäftspolitik in diesen Gesellschaften nicht uneingeschränkt umsetzen kann. Der Erwerb der
VVN und der Mehrheitsbeteiligungen an der carus Berlin steht unter einer Reihe zusätzlicher
aufschiebender Bedingungen. So muss im Falle der carus Berlin der Minderheitsgesellschafter auf
sein Vorkaufsrecht verzichten und der Änderung des Gesellschaftsvertrags zustimmen. Bei der durch
die VVN gehaltenen carus Hannover muss der Minderheitsgesellschafter seine Zustimmung zur Änderung
des Gesellschaftsvertrags erklären. Ob diese Bedingungen eintreten und die Gesellschaftsanteile
erworben werden, lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen.
Daraus ergeben sich drei Szenarien: (i) die Durchführung der gesamten Transaktion; (ii) der
Erwerb der Assets und der Anteile an der VVN, die ihrerseits 75 % der Geschäftsanteile an der carus
Hannover hält; (iii) der Erwerb nur der Assets. In den beiden erstgenannten Fällen erfolgt die
Zahlung des Kaufpreises teils in bar (unter Verrechnung mit dem Kaufpreis für die ZLU), teils durch
die Gewährung neuer Pixelpark-Aktien, wobei Pixelpark insoweit teilweise eine Ersetzungsbefugnis in
bar zusteht. Im letztgenannten Fall erfolgt die Zahlung ausschließlich in bar unter Verrechnung mit
dem Kaufpreis für die ZLU. Im Rahmen der Darstellung durch Pro Forma-Finanzinformationen werden
daher fünf mögliche Konstellationen ((a) Szenario i ohne Ausübung der Ersetzungsbefugnis; (b)
Szenario i mit Ausübung der Ersetzungsbefugnis; (c) Szenario ii ohne Ausübung der
Ersetzungsbefugnis; (d) Szenario ii mit Ausübung der Ersetzungsbefugnis; (e) Szenario iii) in ihren
Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Pixelpark berücksichtigt. Für die Konstellation
(e) besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung von Pro forma-Finanzinformationen;
die Veröffentlichung erfolgt insoweit nur zu weiteren Informationszwecken. Die Pro
Forma-Finanzinformationen sind abrufbar auf der Internetseite
www.pixelpark.com/angebotsaktualisierung.
Ein erheblicher Teil des Geschäfts der zu erwerbenden Aktivitäten erfolgt durch
Serviceleistungen für die Implementierung und den Betrieb von Systemtechnologie der IBM. Sollte
diese wesentliche Vertragsbeziehung zukünftig nicht oder nur eingeschränkt fortgeführt werden
können, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Ertragskraft des zu erwerbenden
Geschäftsbereichs.
Bereits ohne Berücksichtigung der carus-Transaktion ist die Gesellschaft der Auffassung, dass
das Geschäftskapital der Gesellschaft u.a. aufgrund der Akquisitionstätigkeit nicht für die
kommenden 12 Monate ausreichend ist, wenn nicht der Abschluss einer mezzaninen Finanzierung über
voraussichtlich TEUR 10.000 gelingt (siehe Seite A-86). Es kann nach derzeitigem Stand nicht
ausgeschlossen werden, dass der Abschluss dieser Finanzierung noch scheitert."
III.
Auf Seite A-54 unter "Verwässerung durch die Kapitalerhöhung" wird am Ende des Abschnitts
folgender Absatz angefügt:
"Der Abschluss der carus-Transaktion führt zu einer weiteren Verwässerung der Stimmrechte an
der Pixelpark AG, da im Rahmen dieser Transaktion mindestens 1.300.000 neue Pixelpark-Aktien aus
einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital der Pixelpark an carus ausgegeben werden sollen sowie
weitere bis zu Stück 3.950.000 aus einer ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, wobei
Pixelpark insoweit eine Ersetzungsbefugnis zu einer Leistung in bar zusteht. Diese weitere
Verwässerung trifft auch die Aktionäre der Elephant Seven AG, die das Tauschangebot annehmen bzw.
angenommen haben."
IV.
Auf Seite A-62 wird unter "Segmente" im Unterabschnitt "Informationstechnologie" am Ende des
Unterabschnitts vor dem folgenden Unterabschnitt "Beratung" folgender Absatz angefügt:
"Im Falle der erfolgreichen Durchführung der carus-Transaktion soll der zu erwerbende
Geschäftsbereich in das Segment "Informationstechnologie" integriert werden. Geschäftsgegenstand
des zu erwerbenden Geschäftsbereichs Systems sind Serviceleistungen für Systemintegration und
Systembetrieb, insbesondere die Implementierung und der Betrieb von Systemtechnologie und
systemnaher Software der IBM sowie von Utility und Anwendungssoftware, die Erarbeitung von
System-Konzeptionen und Implementierung sowie Wartung und Service von Systemtechnologie und
Software."
V.
Auf Seite A-63 wird unter "Segmente" im Unterabschnitt "Beratung" der letzte Satz ("Es wird
derzeit von Pixelpark erwogen, die Geschäftsanteile an der ZLU - Zentrum für Logistik und
Unternehmensplanung GmbH zu verkaufen.") gestrichen und durch folgende Sätze ersetzt:
"Der Vorstand von Pixelpark hat beschlossen, die Geschäftsanteile an der ZLU - Zentrum für
Logistik und Unternehmensplanung GmbH an die c.a.r.u.s. Information Technology AG, Norderstedt, zu
verkaufen. Die Entkonsolidierung im Konzernabschluss von Pixelpark erfolgt zum 31. Dezember 2006."
VI.
Auf Seite A-74 unter "Investitionen" wird der letzte Absatz des Abschnitts (beginnend mit
"Pixelpark beabsichtigt, ihre expansive Wachstumsstrategie fortzusetzen und aktiv an der
Konsolidierung in den von ihr bearbeiteten Märkten mitzuwirken.") gestrichen und ersetzt durch den
folgenden Absatz:
"Pixelpark hat ihre expansive Wachstumsstrategie mit der carus-Transaktion fortgesetzt. Der
Vorstand hat am 04. Januar 2007 beschlossen, den Geschäftsbereich Systems der carus-Gruppe von
c.a.r.u.s. Information Technology AG zum Preis von EUR 12,675 Mio. im Wege eines Asset-Deals zu
erwerben. Weitere wesentliche Investitionen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Pixelpark AG
nicht beschlossen. Sollte Pixelpark AG während der verbleibenden Annahmefrist dieses Angebots
weitere wesentliche Investitionen tätigen, wird die Gesellschaft hierüber auf ihrer Internetseite
und ggf. über Ad-hoc-Mitteilungen informieren."
VII.
Auf Seite A-91 unter "Entwicklung des Grundkapitals der Gesellschaft seit dem Jahr 2002" wird
am Ende des Abschnitts vor Beginn des Abschnitts "Bedingtes Kapital" folgender Absatz
angefügt:
"Der Vorstand plant, einen Teilbetrag des verbleibenden genehmigten Kapitals in Höhe von ca.
EUR 1.300.000,00 durch Ausgabe von ca. Stück 1.300.000 auf Basis eines Wertes von EUR 1,50 pro
Aktie im Rahmen der Gegenleistung der carus-Transaktion zum Erwerb des Geschäftsbereichs Systems
der carus-Gruppe zu verwenden. Damit verbliebe - ohne Berücksichtigung des Tauschangebots an die
Aktionäre der Elephant Seven AG - noch ein genehmigtes Kapital in Höhe von ca. EUR
8.140.000."
Die carus-Transaktion erfordert die Veröffentlichung von Pro Forma-Finanzinformationen
entsprechend Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 in Verbindung mit Anhang II dieser
Verordnung (mit Ausnahme der Konstellation (e), in der die Veröffentlichung nur zu weiteren
Informationszwecken erfolgt). Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, die erforderlichen Pro
Forma-Finanzinformationen in diese Veröffentlichung aufzunehmen. Die Informationen können über die
Homepage des Bieters, www.pixelpark.com/angebotsaktualisierung, abgerufen werden.
Am 28. Dezember 2006 hat Pixelpark eine Änderung des Angebots an die Aktionäre der Elephant
Seven AG beschlossen. Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG wurde die Mindestannahmeschwelle auf 50 %
zzgl. einer Elephant Seven-Aktie abgesenkt. Dadurch verlängert sich die Angebotsfrist kraft
Gesetzes um zwei Wochen bis zum 16. Januar 2007, 24 Uhr und allen Aktionären, die das Angebot
bereits angenommen haben, steht ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Die hierdurch eingeräumte
Verlängerung des Angebots und das Rücktrittsrecht ermöglichen den Aktionären der Elephant Seven AG,
sich unter Zugrundelegung der neuen Informationslage - auch unter Heranziehung dieser
Ad-hoc-Meldung - in Ruhe eine Meinung dazu zu bilden, ob sie das Tauschangebot annehmen wollen.