Vorstand und Aufsichtsrat der Pixelpark AG beschließen, Möglichkeiten einer Kapitalerhöhung zu evaluieren
Berlin, 26.04.2005
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Pixelpark AG, Berlin haben beschlossen, die Möglichkeiten für
eine weitere Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von bis zu 3,9 Mio. EUR im zweiten Quartal
2005 unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital I) zu
evaluieren.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. August 2004 wurde der Vorstand
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Juni 2009 auch unter Ausschluss des
Bezugsrechtes der Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer
Inhaberstückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu EUR 5.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2004/I). Dieser Beschluss und eine entsprechende Neufassung der Satzung der Gesellschaft in
§ 4 Abs. 5 wurden am 16. November 2004 in das Handelsregister eingetragen.
Durch Beschluss des Vorstandes vom 08. Dezember 2004 wurde in teilweiser Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 08.
Dezember 2004 von 11.277.616 EUR um 1.100.000 EUR auf 12.377.616 EUR erhöht. Aufgrund der
entsprechenden Änderung der Satzung, die am 15. Dezember 2004 in das Handelsregister eingetragen
wurde, beträgt das genehmigte Kapital der Gesellschaft nach teilweiser Ausschöpfung nunmehr
3.900.000 EUR.