Pixelpark AG führt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage durch
Berlin, 08.12.2004
Die Pixelpark AG hat nach entsprechendem Vorstandsbeschluss und der Genehmigung des Aufsichtsrats
eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft unter
Ausschluss des Bezugsrechts durchgeführt. Sämtliche im Zuge dieser Kapitalerhöhung geschaffenen
neuen Aktien wurden erfolgreich platziert. In teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals gemäß
§ 4 Abs. 5 der Satzung wird das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 11.277.616,00, das
eingeteilt ist in 11.277.616 Stückaktien, um EUR 1.100.000,00 auf EUR 12.377.616,00 durch Ausgabe
von 1.100.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die jeweils einer rechnerischen
Beteiligung am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entsprechen, gegen Bareinlage zum Ausgabebetrag
von EUR 1,15 je Aktie, erhöht. Der Ausgabebetrag ist sofort in voller Höhe fällig. Die Aktien
wurden von institutionellen Großinvestoren gezeichnet.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wird in den folgenden Tagen zur Eintragung in das
Handelsregister angemeldet. Nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister steigt
das Grundkapital der Pixelpark AG von 11.277.616,00 EUR auf 12.377.616,00 EUR. Die Transaktion wird
von der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, München, begleitet.