Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG
Berlin, 11.02.2003
Die vom Aufsichtsrat der Pixelpark AG beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat heute ihren
Abschlußbericht über die Prüfung des Erwerbs der ZLU-Gruppe im Jahre 2000 vorgelegt. Die
Untersuchung war Ende November 2002 vom Aufsichtsrat in Auftrag gegeben worden.
Der heute vorgelegte Prüfungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass anlässlich des Erwerbs der
ZLU-Gruppe und im Zusammenhang mit der Nachgründungsprüfung erhebliche Unregelmäßigkeiten
vorgekommen sind. Wie sich dem Bericht weiter entnehmen lässt, bestehen Schadensersatzansprüche
gegen die Verkäufer, gegen die seinerzeitigen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
sowie gegen die mit der Nachgründungsprüfung beauftragten externen Wirtschaftsprüfer von PwC.
Die Schadensersatzansprüche werden im Bericht insgesamt mit mindestens Euro 23 Mio. (DM 45
Mio.) beziffert. Aufsichtsrat und Vorstand werden diese Ansprüche weiter verfolgen.
Berlin, 11. Februar 2003
Der Vorstand