Corporate Governance Kodex
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Pixelpark AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG in der Fassung vom 14. Juni 2007
Im Mai 2006 galt der Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 02. Juni 2005. Eine geänderte
Kodex-Fassung vom 12. Juni 2006 wurde am 24. Juli 2006 im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht. Diese Entsprechenserklärung der Pixelpark AG berücksichtigt die Änderungen, die
sich aus der Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 12. Juni 2006 ergeben haben.
Im Mai 2007 galt der Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Juni 2006. Eine
geänderte Kodex-Fassung vom 14. Juni 2007 wurde am 20. Juli 2007 im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht. Diese Entsprechenserklärung der Pixelpark AG berücksichtigt die Änderungen, die
sich aus der Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 14. Juni 2007 ergeben haben.
Die Pixelpark AG erklärt, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex" entsprochen wurde und im Jahr 2008 weiterhin entsprochen wird, mit den
nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
1. Für Aufsichtsrat und Vorstand besteht eine D&O-Versicherung. Ein Selbstbehalt ist
nicht vorgesehen (Kodex Ziff. 3.8. Satz 3).
2. Aktienoptionen für Vorstandsmitglieder werden nicht auf einen Vergleichsmaßstab bezogen
(Kodex Ziff. 4.2.3 Absatz 3 Satz 2). Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele ist nicht
ausgeschlossen (Kodex Ziff. 4.2.3 Absatz 3 Satz 4). Bei den Optionen ist ferner keine Begrenzung
für außerordentliche, nicht vorhersehbare Ereignisse vorgesehen (Kodex Ziff. 4.2.3 Absatz 3 Satz
5).
3. Eine Offenlegung der Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds erfolgt nicht, da die
Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit am 29. Juni 2006 beschlossen hat, dass Angaben gemäß § 285
Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a, Sätze 5 bis 9 HGB und §§ 315 a Absatz 1, 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a,
Sätze 5 bis 9 HGB bis einschließlich 2010 im Jahres- und Konzernabschluss unterbleiben dürfen
(Kodex Ziff. 4.2.4). Ein Vergütungsbericht wird daher nicht erstellt (Kodex Ziff. 4.2.5).
4. Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder besteht nicht (Kodex Ziff.
5.1.2 Absatz 2 Satz 3 und Ziff. 5.4.1 Satz 2).
5. Aufgrund der geringen Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder werden vom Aufsichtrat keine
Ausschüsse gebildet (Kodex Ziff. 5.3.1 Satz 1), daher ist der Aufsichtratsvorsitzende auch nicht
zugleich Vorsitzender der Ausschüsse (Kodex Ziff. 5.2. Satz 2). Ein Prüfungsausschuss ist nicht
eingerichtet (Kodex Ziff. 5.3.2).
6. Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt
gegeben (Kodex Ziff. 5.4.3 Satz 3).
7. Der Konzernabschluss wird nicht innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende
veröffentlicht, da dies mit unverhältnismäßigen Kosten für die Gesellschaft verbunden wäre (Kodex
Ziff. 7.1.2 Satz 3).
Berlin, im April 2008
Pixelpark AG
Für den Vorstand
Für den Aufsichtsrat
Michael Riese
Wolf-Dieter Gramatke
Vorstandsvorsitzender Aufsichtsratsvorsitzender
Berichte und Entsprechenserklärungen der Vorjahre
Bericht zum Corporate Governance Kodex 2006 (pdf, 30,57 KB)Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2006 (pdf, 20,54 KB)