Pixelpark AG

Investor Relations


Corporate Governance Kodex/Jährliches Dokument

Im Dezember 2010 wechselte die Pixelpark AG vom General Standard in den Entry Standard im Freiverkehr.

Aufgrund dieses Wechsels haben sich die Publizitätspflichten der Gesellschaften geändert.

Der Corporate-Governance-Bericht nach § 161 AktG sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB (die mit dem Corporate-Governance-Bericht weitgehend identisch ist) müssen daher nicht mehr erstellt werden.

Gleiches gilt für das Jährliche Dokument nach § 10 WpPG.

Diese Verpflichtungen gelten nur für börsennotierte Unternehmen. Die Gesellschaft wird keine weitere Corporate-Governance-Erklärung abgeben und kein weiteres Jährliches Dokument veröffentlichen.



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Berlin